Leihbedingungen

 Allgemeines

Alle Ausleihen von Gegenständen aus dem Leihsortiment des Leihladen Straubing erfolgen nur unter folgenden Voraussetzungen:

a) Die Mieter:innen sind mindestens 18 Jahre alt
b) Vollständiges Ausfüllen des Leihvertrages
c) Anerkennung der Leihbedingen per Unterschrift auf den Leihvertrag

Die Unterzeichnung des Leihvertrages und Anerkennung der Leihbedingungen gilt für alle Leihvorgänge bis auf Widerruf.

Ausleihen

Alle Gegenstände aus dem Leihsortiment werden unentgeltlich ausgegeben.
Für Verbrauchsmaterialien ist eine Gebühr zu entrichten.
Eine Reservierung online (click and collect) über die Homepage www.leihladen-straubing.de ist möglich. Maximal sind 3 Gegenstände gleichzeitig ausleihbar.
Für jeden Gegenstand ist ein Pfand in bar zu zahlen, welches anhand des Gegenstandswertes ermittelt wurde.
Die Daten aus dem Personalausweis oder der Meldebescheinigung werden zur Datenüberprüfung kopiert. Die Kopie wird ausschließlich in nicht-digitaler Form zusammen mit dem Leihvertrag und dem Pfand in einem verschlossenen Raum verwahrt.
Der Leihladen Straubing verpflichtet sich, die Daten nur für interne Zwecke zu nutzen.

Fristen

Die Leihfrist beträgt 1 Woche, individuelle Regelungen sind nach Absprache möglich.
Die Rückgabe erfolgt zur ausgemachten Frist während der Öffnungszeiten des Leihladen Straubing.

Bei Übergabe/Rücknahme eines Gerätes werden Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Zustand überprüft, bei elektrischen Geräten auch die sichtbaren Kabel.

Wird der Gegenstand unbeschädigt, vollständig und sauber zurückgegeben, zahlt der Leihladen Straubing das Pfand in voller Höhe zurück. Wenn dies bei Rückgabe nicht der Fall ist, wird das Pfand teilweise oder ganz einbehalten.

Änderungen oder Reparaturen am Leihgegenstand sind nicht zulässig.
Die Gegenstände aus dem Leihsortiment sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt.
Eine Weitergabe eines Leihgegenstandes an Dritte ist unzulässig.
Die kommerzielle Nutzung von Leihgegenständen ist untersagt.

Schadensfall

Leihladen Straubing übernimmt außer im Fall grober eigener Fahrlässigkeit oder Vorsatzes keine Haftung für die ausgeliehenen Gegenstände. Die Ausleiherin haftet also grundsätzlich selbst für Schäden, die am oder durch den Leihgegenstand entstehen, insbesondere für Schäden eines unsachgemäßen Gebrauchs.

Die Ausleiherin ist verpflichtet, sich über die sachgemäße Nutzung anhand der Gebrauchsanweisung zu informieren, sofern sie als PDF im Internet verfügbar ist oder dem Leihgegenstand in Papierform beiliegt. Schäden und Mängel am Gegenstand, die während der Benutzung auftreten sind Leihladen Straubing unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die weitere Nutzung zu unterlassen

Stand im April 2023